Zertifizierte Prüfungen

Kostengünstig und schnell: die EN 1090 mit Lorch meistern!

Seit 1. Juli 2014 unterliegen alle Inverkehrbringer von Aluminium- oder Stahltragwerken – egal ob Einmannbetrieb oder Unternehmen mit Hunderten von Mitarbeitern – der Norm EN 1090 und einer damit verbundenen Zertifizierung. Deren Zielsetzung ist es, eine reproduzierbare Qualität der gefertigten Produkte gewährleisten zu können.

Welche Ausführungsklassen gibt es?

1. Ausführungsklasse EXC1

Hierunter fallen vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S275, wie zum Beispiel:

  • Tragkonstruktionen mit max. zwei Geschossen aus Walzprofilen
  • Tragkonstruktionen mit max. 30° geneigten Belastungsebenen (z.B. Rampen)
  • Treppen und Geländer in Wohngebäuden Wintergärten an Wohngebäuden
  • Einfamilienhäuser mit bis zu 4 Geschossen
2. Ausführungsklasse EXC2

Hierunter fallen vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, die nicht den Ausführungsklassen EXC1, EXC3 und EXC4 zuzuordnen sind.

3. Ausführungsklasse EXC3

Hierunter fallen vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, wie zum Beispiel:

  • Großflächige Dachkonstruktionen von Versammlungsstätten / Stadien Gebäude mit mehr als 15 Geschossen
  • Geh- und Radwegbrücken
  • Straßenbrücken
  • Eisenbahnbrücken
  • Fliegende Bauten Türme und Maste wie z.B. Antennentragwerke
  • Kranbahnen
  •  Zylindrische Türme wie z.B. Stahlschornsteine
4.Ausführungsklasse EXC4

Hierunter fallen alle Bauteile oder Tragwerke der Ausführungsklasse EXC 3 mit extremen Versagensfolgen für Menschen und Umwelt, wie zum Beispiel:

  • Straßenbrücken und Eisenbahnbrücken (siehe DIN EN 1991-1-7) über dicht besiedeltem Gebiet oder über Industrieanlagen mit hohem Gefährdungspotenzial
  • Sicherheitsbehälter in Kernkraftwerken

Anforderungen an schweisstechnische Betriebe

Neben der fachlichen Qualifikation des Personals sind qualifizierte Schweißverfahren und die erforderliche technische Ausstattung nachzuweisen, um bauaufsichtlich relevante Aufträge durchführen und an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können.

Die Auditierung der Betriebe erfolgt durch einen externen Prüfer oder eine Prüfstelle wie z. B. GSI-SLV, TÜV oder DEKRA. Neben Einzelprüfungen sind nach EN 1090 auch Standardschweißverfahren zertifizierbar.

Eine wesentliche Voraussetzung, die für eine solche Zertifizierung erfüllt werden muss, ist die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK). Die WPK umfasst alle wichtigen Prozesse der Herstellung von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen, von der Bemessung, dem Einkauf, über den Korrosionsschutz bis hin zur Montage.

Im Ergebnis entsteht eine ständige, eigenverantwortliche Produktionsüberwachung durch den Hersteller.

1. Vorplanung

Abbildung Ihres theoretischen Betriebsprozessablaufs vom Einkauf bis zum Versand. Ziel ist, entlang der Wertschöpfung in Ihrem Betrieb die Qualität nachweisen zu können. Einschlägige Hilfsmittel, wie Checklisten oder Handbücher, erhalten Sie auf dem Markt.

2. Mitarbeiterqualifizierung

Auch die Qualifikation und Ausbildung des einzelnen Mitarbeiters und der Schweißaufsichtsperson müssen Sie - je nach Art des herzustellenden Bauteils und entsprechender Ausführungsklasse - nachweisen. Eventuell sind dafür weitere Schulungen notwendig.

3. Die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

Zur Sicherstellung der definierten Ergebnisse müssen Sie für Arbeitsschritte in der Produktion schriftliche Nachweise anfertigen - in einer Form, dass die Einhaltung auch jederzeit überprüft werden kann. Dies gilt insbesondere für die Schweißarbeiten, denn hier benötigen Sie für jede einzelne Schweißnaht ab der Ausführungsklasse EXC2 eine schriftliche Schweißanweisung (WPS - Welding Procedure Specification).

4. Qualifizierung der Schweißverfahren

Im Rahmen der DIN EN 1090 müssen Sie ab EXC 2 alle Schweißverfahren qualifizieren lassen. Diese Qualifizierung kann abhängig von der EXC auf Basis verschiedener Normen erfolgen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

5. Erstellung der Schweißanweisungen

Damit sind wesentliche Voraussetzungen für das Audit und die Erstzertifizierung nach DIN EN 1090 erfüllt.

Die Lösung: das Lorch WPS-Paket

In dem für die jeweilige Gerätebaureihe erhältlichen WPS-Paket sind sämtliche für einen normalen Einsatz notwendigen Schweißanweisungen – von der GSI-SLV Fellbach zertifiziert – enthalten und können im Rahmen der DIN EN 15612 für den eigenen Schweißbetrieb eingesetzt werden.

Abgedeckt werden MIG-MAG Standard, MIG-MAG Puls, das produktive SpeedPulse-Verfahren sowie SpeedUp für schnelles, einfaches Steignahtschweißen – und damit der allergrößte Teil der Standardanforderungen Ihres Betriebes.

Alle zertifizierten Standardschweißverfahren mit allen relevanten Schweißanweisungen, gültig für die Lorch P-Synergic-, Lorch S-, Lorch S-SpeedPulse- & Lorch MicorMIG-Serie.

Wichtig: Grundsätzlich gilt die Anerkennung von Standardschweißverfahren gem. DIN EN ISO 15612 im Kontext der DIN EN 1090-2 nur in der Ausführungsklasse EXC2 und für Stahlsorten bis zu einer Streckgrenze von 355 N/mm², die manuell oder teilmechanisch verschweißt werden. Höhere Ausführungsklassen, Stähle mit höheren Streckgrenzen und vollmechanisierte bzw. automatisierte Lichtbogenschweißanwendungen bedürfen immer einer Qualifizierung gem. DIN EN ISO 15614 bzw. 15613!

Genauso wichtig: Sofern Sie auf der Basis von Standardschweißverfahrensprüfungen arbeiten möchten, verwenden Sie für Ihre Lorch Geräte ausschließlich die durch uns zur Verfügung gestellten WPS-Pakete.

Die DIN EN ISO 15612 wie auch das vom DVS und ZVEI herausgegebene Merkblatt zur Übertragbarkeit von Standardschweißverfahrensprüfungen beschreiben, dass eine qualifizierte Schweißanweisung nur auf Stromquellen übertragen werden kann, die elektrisch und mechanisch vergleichbar sind mit denjenigen Geräten, anhand derer die Schweißanweisung qualifiziert wurde. Verfahrensprüfungen müssen gerätespezifisch sein, ansonsten müssen Sie mindestens die elektrische Vergleichbarkeit bei Anwendung anderer Geräte nachweisen. In einem solchen Fall liegt die Verantwortung des Nachweises also beim Anwender; d.h., Sie wären in der Pflicht, z.B. gegenüber einem Auditor die Vergleichbarkeit nachzuweisen.

Kalibrierung nach Norm DIN EN 50504

Wer gleich bleibend hohe Qualität beim Schweißen will, der lässt uns ab und an mal ran.

Mit unserem mobilen Kalibrierungssystem sind wir schnell bei Ihnen vor Ort und Ihre Schweißanlage ist noch schneller wieder maximal produktiv. Zum Einsatz kommt modernste Technik, um alle Komponenten Ihrer Schweißanlage auszuwerten und exakt zu kalibrieren – Normenkonform versteht sich. Im Anschluss erhalten Sie von uns direkt vor Ort alle notwendigen Kalibrierscheine und Prüfplaketten.

Darum regelmäßig kalibrieren, wo es gewünscht oder gefordert wird:

  • Überprüfung der Mess- und Regelgenauigkeit Ihrer Schweißanlage
  • Kontrolle über die Einhaltung normgerechter Toleranzbereiche
  • Reproduzierbarkeit von Schweißergebnissen
  • Durchführung von Schweißarbeiten gemäß den Normen der Schweißanweisungen (WPS)
  • Gleichbleibende Qualität an allen Arbeitsplätzen

Und darum mit Korsing:

  • Garantiert normgerecht - Kalibrierung nach Norm DIN EN 50504
  • Vor-Ort-Service Schnell & kompetent
  • Geschultes Personal sorgt für beste Service-Qualität
  • Komplett-Service - Wir kalibrieren auch Schweißanlagen anderer Hersteller
  • Auf Wunsch auch mit Software-Update für Ihre Lorch-Anlage